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Keine Registrierkassenpflicht – aber Verpflichtung zur TSE bis 2023
Wer bereits eine elektronische Registrierkasse verwendet, muss in Deutschland die sogenannte “Übergangsfrist für bestehende Kassensysteme” beachten: Diese begann am 1. Januar 2020 und endet zwei Jahre später, also am 31. Dezember 2022. In diesem Zeitraum müssen alle elektronischen Registrierkassen mit der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet werden.
Elektronische Kassen, die noch keine TSE besitzen
- und nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden
- und nicht mit einer TSE aufrüstbar sind
- und den Regelungen der GoBD entsprechen müssen,
müssen bis zum 1. Januar 2023 durch eine TSE-fähige Kasse ersetzt werden.